Die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für das Bewachungsgewerbe – Ihr schnellster Weg in die Sicherheitsbranche.
Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) ist die gesetzliche Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Sie wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt und ist Ihr Schlüssel zu zahlreichen Berufsfeldern in der Sicherheitsbranche.
Ob Objektschutz, Veranstaltungssicherheit, Kaufhausdetektiv oder Pfortendienst – ohne die §34a Sachkundeprüfung geht in der modernen Sicherheitswirtschaft nichts mehr. Die Prüfung umfasst rechtliche Grundlagen, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik und Erste Hilfe.
Die §34a Sachkundeprüfung richtet sich gezielt an Quereinsteiger, die eine neue berufliche Perspektive suchen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Besonders geeignet für:
Die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung umfasst ca. 2–3 Monate intensive Schulung. Bei uns läuft die gesamte Qualifizierung online von zu Hause – mit erfahrenen Dozenten und praxisnahen Inhalten. Nach bestandener Prüfung steht Ihr Arbeitsplatz bereits fest.
Ihre Vorteile
Komplette Finanzierung über Bildungsgutschein – kein Eigenanteil
Lernen Sie bequem von zu Hause mit Live-Unterricht und Dozenten
Nach der Qualifizierung können Sie durch uns bei Bedarf erfolgreich vermittelt werden
Intensive Prüfungsvorbereitung mit überdurchschnittlicher Erfolgsquote
Klarheit & Fakten
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Prüfung, Kostenübernahme und Berufsaussichten.
Die Unterrichtung (40 Stunden ohne Prüfung) berechtigt lediglich zu einfachen Tätigkeiten wie Standard-Objektschutz. Die offizielle Sachkundeprüfung nach § 34a GewO mit IHK-Prüfung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben für anspruchsvollere Aufgaben: Kontrollgänge im öffentlichen Raum (Citystreife), Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive), Türsteher im Einlassbereich, leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften sowie Notruf- und Serviceleitstellen. Mit bestandener Sachkunde sind Ihre Jobchancen und Ihr Gehalt deutlich höher.
Nein. Für die Sachkundeprüfung sind keine Vorkenntnisse im Sicherheitsgewerbe nötig. Die Grundvoraussetzungen sind: Mindestalter 18 Jahre, ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie Deutschkenntnisse auf B2-Niveau, um die IHK-Prüfungsfragen sicher verstehen und beantworten zu können.
Ja, zu 100 %. Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, finanziert die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Schulung inklusive Lehrmaterial und IHK-Prüfungsgebühren vollständig über den Bildungsgutschein (§ 81 SGB III). Unsere Partnerunternehmen stellen Ihnen vorab eine verbindliche Einstellungszusage aus, was die Bewilligung beim Amt erheblich erleichtert.
Die intensive Vorbereitung bei unseren zertifizierten Bildungspartnern dauert in der Regel 2 bis 3 Monate in Vollzeit. Sie werden dabei praxisnah in rechtlichen Grundlagen (BGB, StGB, GewO), Sicherheitstechnik, Deeskalation und Unfallverhütung geschult und gezielt mit Original-Prüfungsfragen auf die schriftliche und mündliche IHK-Prüfung vorbereitet.
Ja. Durch das ZSBV-Partnernetzwerk zertifizierter Bildungspartner und Sicherheitsunternehmen erhalten geeignete Kandidaten bereits vor Kursbeginn eine Vorab-Einstellungszusage. Nach erfolgreichem Bestehen der IHK-Sachkundeprüfung werden Sie direkt in ein festes, unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Haben Sie Fragen zur §34a Sachkundeprüfung oder zum Bewerbungsprozess? Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.